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Der Jahresbeitrag beträgt ab dem 01.01.2014:
Der Beitrag von Ehepaaren/engetr. Lebenspartnerschaften wird mit Beginn des 68. Lebensjahres auf die Beitragsart "Erwachene mit Beginn des 68. Lebensjahres" umgestellt. Der Familienbeitrag erfordert die Mitgliedschaft beider Eltern/Lebenspartner und mindestens eines Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Mitgliedsbeiträge werden in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils zum 05.02. und 05.08. eines jeden Jahres eingezogen. Laut Satzung (§8) ist eine Kündigung der Mitgliedschaft nur zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres bei einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
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